V. Dienstleistungen
Die nachfolgenden besonderen Vertragsbestimmungen ergänzen die Allgemeinen Regeln (A. §§ 1-12) der Geschäftsbeziehung.
Die Bestimmungen dieses Abschnitts beziehen sich auf Dienstleistungen, welche BITMARCK gegenüber ihren Kunden erbringt. Voraussetzung ist, dass zwischen BITMARCK und dem Kunden eine wirksame Einzelvereinbarung über diese Leistung besteht.
§ 1 Vertragsgegenstand
- BITMARCK erbringt für Kunden IT-Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dienstvertraglicher Basis.
- Bei den Leistungen kann es sich insbesondere, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, um nachfolgende Tätigkeiten handeln.
a. Ermittlung der konkreten Anforderungen des Kunden unter Berücksichtigung der vorhandenen, kundenindividuellen Hard- und Softwareumgebung.
b. Planung und Entwicklung von Konzepten zur Realisierung der Einführung von BITMARCK- und kundenindividuellen Anforderungen inkl. aller Komponenten.
c. Projektunterstützung und Beratung bei der Einführung kundenindividueller Lösungen.
d. Umsetzung von Pilot-Anwendungen der jeweiligen kundenindividuellen Hard- und Softwarelösungen.
e. Beratung und Unterstützung bei Installation, Integration, Einführung und Inbetrieb-nahme von Software.
f. Beratung und Optimierung verschiedener kundenindividuellen Abläufe.
g. Schulung und Training.
§ 2 Leistungsumfang und -bedingungen
- Der Umfang der Leistungen wird im Rahmen der Beauftragung explizit festgelegt.
- Bei umfangreicheren Beauftragungen wird dies in der Regel in Form einer Leistungsbeschreibung als Anlage zur Beauftragung erfolgen.
- Die Auswahl der Berater, die bei der Durchführung der Dienstleistungen eingesetzt werden, obliegt BITMARCK.
- Leistungsort für Dienstleistungen sind, soweit einzelvertraglich hierüber keine andere Regelung getroffen wird, die Geschäftsräume der BITMARCK.
- BITMARCK erbringt die Dienst- und Beratungsleistungen während der üblichen Arbeitszeiten außerhalb der gesetzlichen Feiertage von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
§ 3 Vergütung
- Dienstleistungsaufträge werden nach Zeitaufwand vergütet. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gilt hierfür die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuelle Preisliste der BITMARCK.
- Die angegebenen Preise basieren bei Tagessätzen auf einer Leistungszeit von 8 Stunden.
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zum Zeitaufwand, der vom Kunden zu vergüten ist, gehört auch die Teilnahme des BITMARCK-Mitarbeiters an Besprechungen, Projektsitzungen, etwaige Vor- und Nacharbeiten sowie Reisezeiten. Vom Kunden ebenfalls zu erstatten sind von BITMARCK nachgewiesene Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten einschließlich Übernachtung, soweit Leis-tung vor Ort vereinbart wurde.
- Soweit in der Dienstleistungsvereinbarung ein Zeitaufwand angegeben ist, ist dies lediglich eine Schätzung. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. BITMARCK wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwandes informieren.
- Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt zum Ende eines Kalendermonats. Die Vergütung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zu leisten.
- Kann BITMARCK Leistungen aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht oder nicht vollständig erbringen, kann BITMARCK diese - abzüglich der ersparten Aufwendungen - dennoch zur Abrechnung bringen.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Soweit BITMARCK für den Kunden Unterstützungsleistungen im Rahmen von Projekten erbringt, ist dieser verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, dass die jeweils schriftlich festgelegten Projektziele eingehalten werden. Projektleitung und Verantwortung liegen insofern beim Kunden.
- Der Kunde wird BITMARCK im erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung unterstützen.
- Er wird BITMARCK insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten sowie sonstige erforderliche Arbeitsvoraussetzungen (wie z.B. Systemkapazität, Daten-sichtgeräte, Räumlichkeiten, Telefon und Netzwerkanschlüsse usw.) unentgeltlich zur Verfügung stellen. Sofern zutreffend, sind weitere Verantwortlichkeiten des Kunden in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung aufgeführt. Für die ordnungsgemäße und fristgerechte Leistungserbringung von BITMARCK ist es erforderlich, dass der Kunde die übenommenen Verantwortlichkeiten erfüllt.
§ 5 Nutzungsrechtseinräumung
- BITMARCK überträgt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unbefristete und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkte Recht, die gemäß der Dienstleistungsvereinbarung erbrachten Arbeitsergebnisse zu betrieblichen Zwecken zu nutzen.
- An sämtlichen Unterlagen, Software, Quellcodes und Objektcodes, deren Beschreibungen einschließlich Datenmodell, Anwendungs–, Installations– und Entwicklungs- sowie Pflege- und Wartungsdokumentationen, die der Kunde von BITMARCK erhalten hat, ohne sie zu erwerben, erwirbt BITMARCK Eigentum und die sämtlichen Nutzungsrechte, auch wenn diese während der Vertragslaufzeit durch den Kunden ausgeübt wurden. Deshalb wird der Kunde bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, diese unaufgefordert BITMARCK zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht hieran besteht nicht.
§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann außerordentlich gemäß § 314 BGB gekündigt werden.
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